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Herbert Höhl
Sachverständiger
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Telefax
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Seit 1999 selbständiger Zimmerermeister
Seit 2009 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zimmerer-Handwerk
Seit 2010 Zusatzqualifikation für Bauhandwerksmeister (Baurecht, Standsicherheit, Schallschutz, Wärmeschutz und Brandschutz) und somit berechtigt zur Erstellung der bautechnischen Nachweise im Sinne des Art. 62 der Bayerischen Bauordnung
Der Begriff des Sachverständigen ist gesetzlich nicht geschützt, das heisst, dass sich jeder vermeintlich auf einem Gebiet Sachkundige Sachverständiger nennen kann.
Man darf sich allerdings nur als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bezeichnen, wenn man seine besondere Sachkunde in einer Sachkundeprüfung vor einem Prüfungsausschuss des zuständigen Handwerksverbands nachgewiesen hat und sich dann kontinuierlich fortbildet. Zudem wird die persönliche Eignung von der Handwerkskammer geprüft.
Die Ernennung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgt dann durch die Handwerkskammer.
Zu den Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gehört die unparteiische und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführte Gutachtenerstattung, ausserdem unterliegt der Sachverständige der Schweigepflicht.